Die bean & beluga GmbH, eine von Dresdens exquisiten Gourmetadressen, nutzt das Eigenverwaltungsverfahren, um einen derzeitigen Finanzierungsengpass zu überbrücken. Das Amtsgericht Dresden hat am 13.04.2017 dem Antrag von Sternekoch und Alleininhaber Stefan Hermann auf Einleitung des Verfahrens stattgegeben. Alle Gastronomie- und Cateringbetriebe von bean & beluga bleiben ohne Einschränkungen geöffnet.