Insolvenzplanverfahren

Die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens als betriebswirtschaftlich sinnvolle Sanierungsalternative zur übertragenden Sanierung hat sich bereits in den letzten Jahren zunehmend bewährt und gewinnt seit Inkrafttreten des ESUG immer mehr an Bedeutung. Der Insolvenzplan als einvernehmliche Bewältigung einer Insolvenz legitimiert sich durch häufig bessere Befriedigungsaussichten im Vergleich zu Liquidationsverfahren oder übertragender Sanierung. Er ermöglicht flexible Lösungen zur Insolvenzbewältigung und ist geeignet, den Erhalt des bisherigen Rechtsträgers sicherzustellen. Eine zügige Planerstellung und eine effiziente Plandurchführung in enger Zusammenarbeit mit allen Gläubigern, dem Schuldner und dem Gericht ist hierfür essenzielle Voraussetzung.

 

Die Besonderheiten eines erfolgreichen Insolvenzplans ergeben sich nicht nur aus den einschlägigen Vorschriften der Insolvenzordnung. Voraussetzungen eines Planerfolges sind vielmehr Erfahrung bei der Vorbereitung und Durchführung sowie eine große Akzeptanz des Plans bei allen Beteiligten. 

 

KÜBLER hat auch vor Geltung des ESUG in zahlreichen Unternehmensinsolvenzverfahren dank langjähriger Erfahrungen bei der Erstellung und Umsetzung von Insolvenzplänen überdurchschnittliche Erfolge erzielen können.